23.03.2022

Aktuelle Corona Regelung an Musikschulen

Auf Basis der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig bis 02.04.2022) gelten ab dem 21.03.2022 folgende Regelungen:

- An Musikschulen gilt 3G. Zugang zu Musikschulen haben damit Personen, die geimpft oder genesen sind (Achtung, Nachweis für den Genesenenstatus (positive PCR-Tests) gelten ab dem 15.01.2022 nur, wenn das Datum mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurück liegt! Dies gilt auch für Personen, die vor dem 15.01.2022 infiziert waren.) oder getestet sind.

Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie nicht eingeschulte Kinder stehen getesteten Personen gleich.

Nicht geimpfte Schüler*innen, die an der Schule regelmäßig getestet werden, gelten als getestet und haben automatisch Zugang zur Musikschule.

- Es gilt eine generelle Maskenpflicht, wenn der Abstand in geschlossenen Räumen von 1,5 m nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

- Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske auf Grund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist (Vorlage Attest im Original), sind von der Maskenpflicht befreit.

- Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Geburtstag müssen eine medizinische Maske tragen.

- Für alle weiteren Personengruppen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Konzerte/ Veranstaltungen

- Ab dem 17.02.2022 gilt bei Veranstaltungen allgemein 2G. Minderjährige Schüler*innen, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind zu Veranstaltungen zugelassen.

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort durch Vorlage eines originalen schriftlichen ärztlichen Zeugnisses nachweisen können (dieses Zeugnis muss den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthalten) können bei Vorlage eines Tests (PCR oder auch Schnelltest) Zugang zur Veranstaltung erhalten. Es gilt eine generelle Maskenpflicht.

Dies sind die aktuellen Corona-Regelungen der Bayerischen Sing- und Musikschulen, die zu beachten sind.

17.02.2022

Unterricht findet statt!

 Heute, Donnerstag, 17.02.22 findet der Unterricht an der Kreismusikschule ganz normal statt.

11.01.2022

Unterricht läuft weiter wie bisher!

 Liebe Schülerinnen, Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Kreismusikschule Tirschenreuth wünscht allen Schülerinnen und Schüler ein gesundes, neues und vor allem ein erfolgreiches Jahr 2022.

Wir hoffen, Sie hatten eine schöne friedvolle, ruhige und entspannte Zeit.

Wichtige Information der Corona-Regeln!

Zugang zu Musikschulen haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind (2G). Zugelassen sind Kinder bis 14 Jahren ohne Impfung. Ungeimpfte 14- bis 18-jährige, die an der Schule regelmäßig getestet werden, haben ebenfalls Zugang zur Musikschule.

Schüler*innen über 18 Jahre müssen 2G erfüllen.

Für die Musikschule gibt es keine Änderung. Der Unterricht kann wie bisher durchgeführt werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Allen Schülern wünschen wir weiterhin viel Spaß und Freude an der Musik.
Ihre Kreismusikschule

22.12.2021

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Kreismusikschule Tirschenreuth ist vom 24.12.21 bis 07.01.22 in den Weihnachtsferien. Das Büro ist in dieser Zeit auch geschlossen. Ab Montag, den 10.01.22, sind wir wieder für Sie da.

Das gesamte Musikschulteam möchte sich bei Ihnen allen recht herzlich bedanken, aber vor allem bei allen Schülerinnen und Schülern für diesen großen Zusammenhalt und das sehr gute menschliche Miteinander in diesen schweren Zeiten. Wir sind bis jetzt gut durch diese Krise gekommen und müssen wie es aussieht, auch in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin vorsichtig damit umgehen.

Leider konnten in diesem Jahr wieder viele Veranstaltungen nicht durchgeführt werden. Aber wir hoffen, Sie im neuen Jahr bei Vorspielen, Konzerten und anderen Veranstaltungen der Kreismusikschule in Präsenz begrüßen zu dürfen. Wir freuen uns schon alle sehr darauf!

Zum Schluss wünschen wir Ihnen allen schöne erholsame Weihnachtsferien, ein schönes Weihnachtsfest sowie alles Gute für das Jahr 2022. Bleiben Sie alle gesund!

Mit musikalischen Grüßen
Ihre Kreismusikschule

16.12.2021

15. Bayerische Infektionsschutzmaß­nahmenverordnung

Liebe Schülerinnen, Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab heute sind die Neuerungen zur 15. Bayerischen Infektionsschutzmaß­nahmenverordnung in Kraft getreten.

Mit sofortiger Wirkung, befristet bis vorerst 12. Januar 2022, reichen bei nicht geimpften oder genesenen Mitarbeiter*innen an Musikschulen wie­der arbeitstägliche Schnelltests aus.

Im gleichen Zeitraum sind minderjährige Schüler*innen, die den Testun­gen an allgemeinbildenden Schulen unterliegen, zur eigenen Ausübung musikalischer Aktivitäten zum Unterricht zugelassen.

Alle weiteren Bestimmungen gelten unverändert.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Böhm

Musikschulleiter

30.11.2021

2G-Regel in der KMS - Stand 30.11.2021

Liebe Schülerinnen, Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte,

Zugang zur Musikschule haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind (2G). Zugelassen sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate ohne Impfung. Ungeimpfte 12 bis 18jährige, die an der Schule regelmäßig getestet werden, haben ebenfalls Zugang zur Musikschule. Schüler*innen über 18 Jahre müssen 2G erfüllen.

Bei weiteren Änderungen bekommen Sie schnellstmöglich Bescheid.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Böhm
Musikschulleiter