30.11.2021

2G-Regel in der KMS - Stand 30.11.2021

Liebe Schülerinnen, Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte,

Zugang zur Musikschule haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind (2G). Zugelassen sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate ohne Impfung. Ungeimpfte 12 bis 18jährige, die an der Schule regelmäßig getestet werden, haben ebenfalls Zugang zur Musikschule. Schüler*innen über 18 Jahre müssen 2G erfüllen.

Bei weiteren Änderungen bekommen Sie schnellstmöglich Bescheid.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Böhm
Musikschulleiter

26.11.2021

Alle Konzerte und Veranstaltungen abgesagt!

Aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen sind alle Konzerte und Veran­staltungen der Kreismusikschule Tirschenreuth in der Advents- bzw. Weihnachtszeit abgesagt. Mit der neuen Regelung sind sie leider nicht durchzuführen sowie umzusetzen. Ich bitte dafür um Verständnis!

Wir wünschen allen Schülern weiterhin viel Spaß beim Musizieren und eine schöne besinnliche und ruhige Adventszeit.

Alles Gute und bleiben Sie alle gesund!

Ihr Kreismusikschulteam

23.11.2021

Bitte unbedingt beachten!

 Liebe Schülerinnen, Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte,

  ab Mittwoch, den 24.11.2021 gelten laut unserem Verband (VBSM) voraussichtlich folgende Regeln:

  Zugang zur Musikschule haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind (2G). Zugelassen sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate ohne Impfung. Ungeimpfte 12 bis 17jährige, die an der Schule regelmäßig getestet werden, haben bis 31.12.2021 übergangsweise und letztmalig Zugang zu 2G. Schüler*innen über 18 Jahre müssen 2G erfüllen.

Bei weiteren Änderungen bekommen Sie schnellstmöglich Bescheid.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Böhm
Musikschulleiter

10.11.2021

Bitte unbedingt beachten!

Liebe Schülerinnen, Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte,

da seit dieser Woche die Krankenhausampel bayernweit auf Rot gesprungen ist, haben sich  folgende Änderungen ergeben:

  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
  • Maskenstandard FFP2; Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Ge­burtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Im Unterricht kann - bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m - weiter ohne Maske unterrichtet werden.
  • Zugang für Besucher*innen und Schüler*innen, die nicht der Testpflicht an den allge­meinbildenden Schulen unterliegen, nur mit Status geimpft, genesen oder getestet (mindestens Schnelltest). Dies bedeutet, dass der Zugang zu einer Musikschule für Besucher*innen der 3G-Regel unterliegt, wobei Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen an den allgemeinbildenden Schulen (nicht FOS/BOS!) unterliegen, als zu­gangsberechtigt gelten.
  • Für Veranstaltungen ist der Zugang nur mit Status geimpft oder genesen möglich (2G). Eine Ausnahme gilt lediglich für Kinder und Jugendliche, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für Schüler*innen, die dem regelmä­ßigen Testbetrieb der allgemeinbildenden Schulen unterliegen.
  • Von weiteren Einschränkungen sind die Musikschulen aufgrund ihrer Einordnung als außerschulische Bildungseinrichtungen nicht betroffen, die örtlichen Behörden können aber weitergehende Maßnahmen beschließen.

 

Ich bitte um Beachtung.

Weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Böhm

Musikschulleiter

08.11.2021

Corona-Ampel auf ROT!

 Liebe Schülerinnen, Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigten,

 mit Wirkung ab dem gestrigen Sonntag ist die bayerische „Corona-Ampel“ auf gelb umgesprungen; ein Umschalten auf rot ist zeitnah zu erwarten. Zuvor hatte die Bayerische Staatsregierung mit Wirkung zum 6.11.2021 weitergehende und regionale Maßnahmen beschlossen. Von den weiter einschränkenden Maßnahmen sind die Bayerischen Sing- und Musikschulen aufgrund ihrer Einordnung als außerschuli­sche Bildungseinrichtungen grundsätzlich nicht betroffen, der Unterricht kann wie vor den Herbstferien stattfinden.

 Mit dem Umschalten auf gelb gilt nunmehr für die Musikschulen:

  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
  • 3G (geimpft, genesen oder Schnelltest) am Arbeitsplatz auch für Mitarbeiter*innen
  • Maskenstandard FFP2; Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Im Unterricht kann – bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m – weiter ohne Maske unterrichtet werden.
  • Zugang für Besucher*innen und Schüler*innen, die nicht der Testpflicht an den allgemeinbilden­den Schulen unterliegen, nur mit Status geimpft, genesen oder Schnelltest
  • Für Veranstaltungen ist der Zugang nur mit Status geimpft, genesen oder mit Nachweises eines PCR-Testes möglich.
  • Von weiteren Einschränkungen sind die Musikschulen aufgrund ihrer Einordnung als außer­schulische Bildungseinrichtungen nicht betroffen

 Schaltet die „Corona-Ampel“ sowohl bayernweit als auch ggf. regional auf rot, so gilt für Musikschulen:

  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
  • Maskenstandard FFP2; Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Im Unterricht kann – bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m – weiter ohne Maske unterrichtet werden.
  • 3G (geimpft, genesen oder Schnelltest) am Arbeitsplatz auch für Mitarbeiter*innen
  • Zugang für Besucher*innen und Schüler*innen, die nicht der Testpflicht an den allgemeinbilden­den Schulen unterliegen, nur mit Status geimpft, genesen oder Schnelltest
  • Für Veranstaltungen ist der Zugang nur mit Status geimpft, genesen oder mit Nachweises eines PCR-Testes möglich.
  • Von weiteren Einschränkungen sind die Musikschulen aufgrund ihrer Einordnung als außerschu­lische Bildungseinrichtungen nicht betroffen, die örtlichen Behörden können aber weiter­gehende Maßnahmen beschließen.

  Ich bitte um Beachtung. Sobald es neue Änderungen gibt, bekommen Sie wieder Bescheid.

 Vielen Dank und alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Böhm