Liebe Schülerinnen, Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigten,
mit Wirkung ab dem gestrigen Sonntag ist die
bayerische „Corona-Ampel“ auf gelb
umgesprungen; ein Umschalten auf rot ist zeitnah zu erwarten. Zuvor
hatte die Bayerische Staatsregierung mit Wirkung zum 6.11.2021
weitergehende und
regionale Maßnahmen beschlossen. Von den weiter einschränkenden
Maßnahmen sind die Bayerischen Sing- und Musikschulen aufgrund ihrer
Einordnung als außerschulische Bildungseinrichtungen grundsätzlich nicht betroffen, der Unterricht kann wie vor den Herbstferien stattfinden.
Mit dem
Umschalten auf gelb gilt nunmehr für die Musikschulen:
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Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
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3G (geimpft, genesen oder Schnelltest) am Arbeitsplatz auch für Mitarbeiter*innen
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Maskenstandard
FFP2; Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag
müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Im Unterricht kann –
bei Einhaltung des Mindestabstandes von
1,5 m – weiter ohne Maske unterrichtet werden.
-
Zugang
für Besucher*innen und Schüler*innen, die nicht der Testpflicht an den
allgemeinbildenden Schulen unterliegen, nur mit Status geimpft, genesen
oder Schnelltest
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Für Veranstaltungen ist der Zugang nur mit Status geimpft, genesen oder mit
Nachweises eines PCR-Testes möglich.
-
Von weiteren Einschränkungen sind die Musikschulen aufgrund ihrer
Einordnung als außerschulische Bildungseinrichtungen nicht betroffen
Schaltet die „Corona-Ampel“ sowohl
bayernweit als auch ggf. regional auf rot, so gilt für Musikschulen:
-
Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
-
Maskenstandard
FFP2; Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag
müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Im Unterricht kann –
bei Einhaltung des Mindestabstandes von
1,5 m – weiter ohne Maske unterrichtet werden.
-
3G (geimpft, genesen oder Schnelltest) am Arbeitsplatz auch für Mitarbeiter*innen
-
Zugang
für Besucher*innen und Schüler*innen, die nicht der Testpflicht an den
allgemeinbildenden Schulen unterliegen, nur mit Status geimpft, genesen
oder Schnelltest
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Für Veranstaltungen ist der Zugang nur mit Status geimpft, genesen oder mit
Nachweises eines PCR-Testes möglich.
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Von weiteren Einschränkungen sind die Musikschulen aufgrund ihrer Einordnung als
außerschulische Bildungseinrichtungen nicht betroffen, die örtlichen Behörden können aber
weitergehende Maßnahmen beschließen.
Ich bitte um Beachtung. Sobald es neue Änderungen gibt, bekommen Sie wieder Bescheid.
Vielen Dank und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Böhm