16.12.2021

15. Bayerische Infektionsschutzmaß­nahmenverordnung

Liebe Schülerinnen, Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab heute sind die Neuerungen zur 15. Bayerischen Infektionsschutzmaß­nahmenverordnung in Kraft getreten.

Mit sofortiger Wirkung, befristet bis vorerst 12. Januar 2022, reichen bei nicht geimpften oder genesenen Mitarbeiter*innen an Musikschulen wie­der arbeitstägliche Schnelltests aus.

Im gleichen Zeitraum sind minderjährige Schüler*innen, die den Testun­gen an allgemeinbildenden Schulen unterliegen, zur eigenen Ausübung musikalischer Aktivitäten zum Unterricht zugelassen.

Alle weiteren Bestimmungen gelten unverändert.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Böhm

Musikschulleiter