Liebe Schülerinnen, Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab heute sind die Neuerungen zur 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten.
Mit sofortiger Wirkung, befristet bis vorerst 12. Januar 2022, reichen bei nicht geimpften oder genesenen Mitarbeiter*innen an Musikschulen wieder arbeitstägliche Schnelltests aus.
Im gleichen Zeitraum sind minderjährige Schüler*innen, die den Testungen an allgemeinbildenden Schulen unterliegen, zur eigenen Ausübung musikalischer Aktivitäten zum Unterricht zugelassen.
Alle weiteren Bestimmungen gelten unverändert.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Böhm