08.11.2021

Corona-Ampel auf ROT!

 Liebe Schülerinnen, Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigten,

 mit Wirkung ab dem gestrigen Sonntag ist die bayerische „Corona-Ampel“ auf gelb umgesprungen; ein Umschalten auf rot ist zeitnah zu erwarten. Zuvor hatte die Bayerische Staatsregierung mit Wirkung zum 6.11.2021 weitergehende und regionale Maßnahmen beschlossen. Von den weiter einschränkenden Maßnahmen sind die Bayerischen Sing- und Musikschulen aufgrund ihrer Einordnung als außerschuli­sche Bildungseinrichtungen grundsätzlich nicht betroffen, der Unterricht kann wie vor den Herbstferien stattfinden.

 Mit dem Umschalten auf gelb gilt nunmehr für die Musikschulen:

  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
  • 3G (geimpft, genesen oder Schnelltest) am Arbeitsplatz auch für Mitarbeiter*innen
  • Maskenstandard FFP2; Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Im Unterricht kann – bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m – weiter ohne Maske unterrichtet werden.
  • Zugang für Besucher*innen und Schüler*innen, die nicht der Testpflicht an den allgemeinbilden­den Schulen unterliegen, nur mit Status geimpft, genesen oder Schnelltest
  • Für Veranstaltungen ist der Zugang nur mit Status geimpft, genesen oder mit Nachweises eines PCR-Testes möglich.
  • Von weiteren Einschränkungen sind die Musikschulen aufgrund ihrer Einordnung als außer­schulische Bildungseinrichtungen nicht betroffen

 Schaltet die „Corona-Ampel“ sowohl bayernweit als auch ggf. regional auf rot, so gilt für Musikschulen:

  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
  • Maskenstandard FFP2; Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Im Unterricht kann – bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m – weiter ohne Maske unterrichtet werden.
  • 3G (geimpft, genesen oder Schnelltest) am Arbeitsplatz auch für Mitarbeiter*innen
  • Zugang für Besucher*innen und Schüler*innen, die nicht der Testpflicht an den allgemeinbilden­den Schulen unterliegen, nur mit Status geimpft, genesen oder Schnelltest
  • Für Veranstaltungen ist der Zugang nur mit Status geimpft, genesen oder mit Nachweises eines PCR-Testes möglich.
  • Von weiteren Einschränkungen sind die Musikschulen aufgrund ihrer Einordnung als außerschu­lische Bildungseinrichtungen nicht betroffen, die örtlichen Behörden können aber weiter­gehende Maßnahmen beschließen.

  Ich bitte um Beachtung. Sobald es neue Änderungen gibt, bekommen Sie wieder Bescheid.

 Vielen Dank und alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Böhm