05.11.2020

Unterricht kann ohne Einschränkungen stattfinden!

 5. November 2020

Liebe Schülerinnen, Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte,

es freut mich Ihnen mitteilen zu können, dass laut der veröffentlichten 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.10.2020 für außerschulische Bildungseinrichtungen, unter denen Musikschulen geführt werden, für den Unterricht unter § 20 Absatz 2 bislang keine weitere Einschränkungen bestehen und der Unterricht somit voll umfänglich möglich ist. Dies gilt für alle Fächer!

Wichtig: Weiterhin muss der Mindestabstand von 1,5 - 2 m eingehalten werden sowie bei Blasinstrumenten und Gesang ein Mindestabstand von 2 - 3 m. Außerdem bitte ich Sie, alle vorgegebenen Maßnahmen unseres Hygienekonzeptes zu beachten.

Die Maskenpflicht im Unterricht bleibt erhalten.

Gemeinsam werden wir das schaffen! Alles Gute und bleiben Sie alle gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Böhm
Musikschulleiter