Liebe Schülerinnen, Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte,
da seit dieser Woche die Krankenhausampel bayernweit auf Rot gesprungen ist, haben sich folgende Änderungen ergeben:
- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
- Maskenstandard FFP2; Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Im Unterricht kann - bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m - weiter ohne Maske unterrichtet werden.
- Zugang für Besucher*innen und Schüler*innen, die nicht der Testpflicht an den allgemeinbildenden Schulen unterliegen, nur mit Status geimpft, genesen oder getestet (mindestens Schnelltest). Dies bedeutet, dass der Zugang zu einer Musikschule für Besucher*innen der 3G-Regel unterliegt, wobei Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen an den allgemeinbildenden Schulen (nicht FOS/BOS!) unterliegen, als zugangsberechtigt gelten.
- Für Veranstaltungen ist der Zugang nur mit Status geimpft oder genesen möglich (2G). Eine Ausnahme gilt lediglich für Kinder und Jugendliche, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für Schüler*innen, die dem regelmäßigen Testbetrieb der allgemeinbildenden Schulen unterliegen.
- Von weiteren Einschränkungen sind die Musikschulen aufgrund ihrer Einordnung als außerschulische Bildungseinrichtungen nicht betroffen, die örtlichen Behörden können aber weitergehende Maßnahmen beschließen.
Ich bitte um Beachtung.
Weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Böhm
Musikschulleiter